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Es wurden 73 Treffer gefunden
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Typ: Dokumente Datum: 11.03.2023 Relevanz: 21,02
Amtsblatt_Nr__02_2020_(30_01_2020)
... , den Anlagen oder Einrichtungsgegenständen schuldhaft verursachen, haftet unabhängig von dem Schädiger der Nutzer. Beschädigungen sind umgehend dem Hausmeister zu melden. 6.2. Der Nutzer stellt den Landkreis Leer von etwaigen Schadensersatzansprüchen seiner Mitglieder, Bediensteten oder Beauftragten, der Besucher der Veranstaltung und sonstigen Dritten für Schäden frei, die im Zusammenhang ...
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Typ: Dokumente Datum: 11.03.2023 Relevanz: 21,02
Amtsblatt_Nr__09_2019_(15_05_2019)
... ist Amtsblatt f. d. Landkreis Leer v. 15.05.2019/Ausgabe 09 - 109 - der Gedächtniswald der Stadt Leer geschlossen und darf nicht betreten werden. § 5 Benutzungsregeln (1) Jeder Besucher des Gedächtniswalds der Stadt Leer hat sich der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. Den Anordnungen des aufsichtsbefugten Personals der Betreiberin ist Folge zu leisten. (2) Innerhalb des Gedächtniswalds der Stadt Leer ...
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Typ: Dokumente Datum: 11.03.2023 Relevanz: 20,98
Amtsblatt_Nr__20_2014_(03_11_2014)
... Einrichtungen, Geräte und Zugangswege. Der Nutzer ist verpflichtet, jeden Schaden unverzüglich der Gemeinde anzuzeigen. (3) Der Nutzer stellt die Gemeinde von sämtlichen Haftpflichtansprüchen seiner Mitglieder, seiner Bediensteten oder Beauftragen, der Besucher seiner Veranstaltungen und sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Einrichtung, Räume ...
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Typ: Dokumente Datum: 11.03.2023 Relevanz: 20,98
Amtsblatt Nr. 01/2023 (13.01.2023)
... über die Neuauflage der Friedhofsgebührenordnung 33 - 41 Bekanntmachung über die Neuauflage der Friedhofsgebührenordnung 41 - 43 - 1 - Hausordnung des Digital Hub Ostfriesland 1. Zweck der Hausordnung (1) Die Hausordnung dient insbesondere der Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufes während der Nutzung des DHO. (2) Die Hausordnung ist für alle Besucher:innen verbindlich. Mit dem Betreten des Gebäudes ...
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Typ: Dokumente Datum: 06.03.2023 Relevanz: 20,98
Amtsblatt Nr. 01/2023 (13.01.2023)
... über die Neuauflage der Friedhofsgebührenordnung 41 - 43 Amtsblatt f. d. Landkreis Leer v. 13.01.2023/Ausgabe 01 - 1 - Hausordnung des Digital Hub Ostfriesland 1. Zweck der Hausordnung (1) Die Hausordnung dient insbesondere der Sicherstellung eines reibungslosen Ablaufes während der Nutzung des DHO. (2) Die Hausordnung ist für alle Besucher:innen verbindlich. Mit dem Betreten des Gebäudes an der Gaswerkstraße 18 ...
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Typ: Dokumente Datum: 11.03.2023 Relevanz: 20,96
Amtsblatt_Nr__14_2014_(01_08_2014)
... Einrichtung Abfallentsorgung. 3 Diese Benutzungsordnung richtet sich an alle Benutzer, Besucher und Transporteure, die die Recyclinghöfe betreten und befahren. (2) 1 Für die Abgabe von Abfällen und Wertstoffen aus privaten Haushaltungen sind auf den Recyclinghöfen Abfallgroßbehälter aufgestellt. 2 Die Gebühr für die Anlieferungen wird nach Volumen berechnet. 3 Die Gebührensätze ergeben sich aus der Satzung ...
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Typ: Dokumente Datum: 11.03.2023 Relevanz: 20,93
Amtsblatt_Nr__06_2020_(31_03_2020)
... Uhr bis 16:00 Uhr beschränkt. 2. Der Besuch wird auf eine Person pro Bewohner und auf maximal eine Stunde begrenzt. 3. Der Zugang zu den Bewohnern erfolgt nur noch nach einer Körpertemperaturmessung der Besucher. Bei einer Köpertemperatur von mehr als 37,5 Grad ist der Zugang nicht erlaubt. 4. Die Besucher der Bewohner werden dokumentiert einschließlich der Kontaktdaten. Die unter Ziffer 1 bis 4 ...
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Typ: Dokumente Datum: 11.03.2023 Relevanz: 20,90
... - einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung. Der Nutzer stellt die Stadt von etwaigen Haftungsansprüchen seiner Bediensteten, Mitglieder oder Beauftragten, der Besucher seiner Veranstaltung oder sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Räume und Einrichtungen stehen. Der Nutzer verzichtet für den Fall der eigenen Inanspruchnahme ...
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Typ: Dokumente Datum: 11.03.2023 Relevanz: 20,90
... , dass die Besucherhöchstzahl von 200 Personen nicht überschritten wird und dass nicht mehr Besucher eingelassen werden als Sitzplätze vorhanden sind. (3) Unter Verzicht auf jeglichen Rückgriff gegen die Stadt Leer übernimmt der Benutzer neben dem Verursacher die volle Haftung für alle entstehenden Personen-, Sach- und Eigenschäden. Unberührt bleibt die Haftung der Stadt aus vorsätzlicher oder grob ...